Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Telefonie- und VoIP-Dienstleistungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Sieber Engineering AG, Rebhaldenweg 2A, CH-8266 Steckborn, handelnd unter der Marke «bphone» (nachfolgend «bphone»), und ihren Kunden (nachfolgend «Kunde») für sämtliche Telefonie- und VoIP-Dienstleistungen. Mit seiner Zustimmung (schriftlich oder elektronisch) bzw. mit der Nutzung der Dienstleistung akzeptiert der Kunde diese AGB samt ihren weiteren Bestandteilen (Benutzungsrichtlinien, jeweils gültige Preisliste).
1. Anwendungsbereich und Vertragsabschluss
1.1 bphone erbringt Telefonie- und VoIP-Dienstleistungen, insbesondere SIP-Trunks, virtuelle Telefonanlagen (vPBX), gehostete 3CX-Lösungen, die Bereitstellung von Rufnummern sowie zugehörige Mehrwertdienste – für natürliche und juristische Personen.
1.2 Der Vertrag tritt mit dem Versand der Bestätigung (Bestätigungs-E-Mail bzw. Freischaltung der Zugangsdaten) durch bphone in Kraft; spätestens mit der Nutzung der Dienstleistung gelten diese AGB als akzeptiert. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, mindestens 18 Jahre alt und handlungsfähig zu sein, sowie wahrheitsgemässe und vollständige Angaben gemacht zu haben.
1.3 bphone passt die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Leistungen laufend an den Stand der Technik und die betrieblichen Gegebenheiten an. Solche Anpassungen werden auf www.bphone.ch publiziert und gelten damit ohne separate Mitteilung oder Ankündigung als vereinbart. Ist eine Anpassung für den Kunden wesentlich nachteilig, kann er den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur anwendbar, wenn bphone diese ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.
2. Leistungen und Rechte von bphone
2.1 Leistungsgegenstand
bphone stellt dem Kunden die vereinbarten Telefonie- und VoIP-Dienstleistungen gemäss Bestellung und Leistungsbeschreibung zur Verfügung. Umfang, Anzahl Kanäle/Nebenstellen, Rufnummern und allfällige Flatrates ergeben sich aus der Bestellung. bphone kann zur Leistungserbringung Dritte (insb. Vorleistungs- und Infrastrukturpartner) beiziehen.
2.2 Verfügbarkeit und Unterbrüche
bphone ist im Rahmen der betrieblichen Ressourcen bestrebt, die Dienstleistungen rund um die Uhr störungsfrei anzubieten. Wartungsarbeiten, Störungsbehebungen und der Ausbau der Dienstleistungen können vorübergehende Betriebsunterbrüche erfordern; der Kunde wird – soweit möglich – frühzeitig informiert. Die Verfügbarkeit unterschreitet 99 % pro Vertragsjahr nicht. Ausfallzeiten, die auf von bphone beigezogene Internet Service Provider oder auf Umstände ausserhalb des Einflussbereichs von bphone zurückzuführen sind, werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt. Ausfallzeiten werden ab dem Zeitpunkt der Mitteilung durch den Kunden berechnet.
2.3 Notruf-Hinweis
VoIP-Dienste gewährleisten den Zugang zu Notrufdiensten (insb. 112, 117, 118, 144) nicht in gleicher Weise wie herkömmliche Telefonanschlüsse. Bei Stromausfall, Internetunterbruch oder technischen Störungen ist die Erreichbarkeit von Notrufdiensten nicht garantiert; ebenso kann die automatische Standortübermittlung an die Notrufzentrale fehlerhaft oder unvollständig sein, insbesondere bei nomadischer Nutzung des Anschlusses an einem anderen als dem hinterlegten Standort. Der Kunde ist für alternative Notfallkommunikationsmittel (z. B. Mobiltelefon) selbst verantwortlich und hält die hinterlegte Standortadresse aktuell. bphone übernimmt keine Haftung für Folgen einer eingeschränkten oder nicht verfügbaren Notruferreichbarkeit.
2.4 Rufnummern – Hoheit, Nutzung und Portierung
2.4.1 Sämtliche dem Kunden zugeteilten Rufnummern verbleiben in der Hoheit bzw. im Eigentum von bphone bzw. der zugrunde liegenden Carrier. Der Kunde erhält hieran ein blosses, auf die Vertragsdauer beschränktes Nutzungsrecht und weder Eigentums- noch Verfügungsrechte. Ein Anspruch auf eine bestimmte Rufnummer oder auf deren dauerhafte Beibehaltung besteht nicht; bphone kann eine Rufnummer aus technischen, betrieblichen oder regulatorischen Gründen (insb. Vorgaben des BAKOM) ändern, sofern dies zumutbar ist.
2.4.2 Eine Wegportierung der Rufnummer(n) zu einem anderen Anbieter kann frühestens 6 Monate nach Nummernzuteilung und nach Begleichung sämtlicher offenen Forderungen erfolgen; das Timing der Vertragsbeendigung richtet sich nach Ziff. 8.1. Der Kunde trägt die Portierungsentgelte gemäss Preisliste. Bei Vertragsende ohne fristgerecht beauftragte Portierung verfällt das Nutzungsrecht an den Rufnummern; bphone ist berechtigt, die Rufnummern zu deaktivieren und nach den regulatorischen Sperrfristen weiterzuverwenden.
2.4.3 Bei Portierung einer bestehenden Rufnummer zu bphone sichert der Kunde zu, zur Portierung berechtigt zu sein, und stellt bphone von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit einer unberechtigten Portierungsbeauftragung frei.
3. Pflichten des Kunden
3.1 Gesetzeskonforme Nutzung. Der Kunde nutzt die Dienstleistungen ausschliesslich im Rahmen der geltenden Gesetze der Schweiz und des Auslandes sowie der anerkannten Standards. Unzulässig sind insbesondere unerlaubte Inhalte, unlautere Massenkommunikation (Spam/SPIT), betrügerische Anrufe sowie jede Handlung, die gegen gesetzliche Vorschriften verstösst; ebenso untersagt sind Mitwirkung und Förderung solcher Handlungen.
3.2 Fair and Acceptable Use. Weicht die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens, kann bphone die Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen.
3.3 Adressänderungspflicht. Der Kunde gibt eine korrekte Adresse an und teilt Adress- und Kontaktänderungen innert 14 Tagen mit. bphone ist berechtigt, Zustellungen an die zuletzt bekannte Adresse zu richten; die Zustellung gilt damit als erfolgt.
3.4 Verantwortung für Anschlüsse und Zugangsdaten. Der Kunde ist für jede Nutzung seiner Anschlüsse verantwortlich, auch für eine solche durch Dritte, und schuldet sämtliche dadurch verursachten Entgelte. Passwörter und Identifikationsparameter sind vertraulich zu behandeln und niemandem zugänglich zu machen. bphone darf darauf vertrauen, dass die einen Identifikationsparameter verwendende Person dazu befugt ist.
3.5 Schutz der Endgeräte vor Missbrauch. Der Kunde ist für den Schutz seiner VoIP-Endgeräte, Gateways und Telefonanlagen nach dem Stand der Technik selbst verantwortlich (insb. sichere Passwörter, aktuelle Firmware, Beschränkung internationaler Destinationen). bphone haftet nicht für Schäden – namentlich Gebühren für unerwünschte Verbindungen – infolge von Hackerangriffen, Toll Fraud oder Fehlkonfigurationen auf Endgeräten des Kunden. bphone ist berechtigt, bei erkanntem Missbrauchsverdacht den Anschluss oder einzelne Destinationen ohne Vorankündigung zu sperren.
3.6 Geräte im Eigentum von bphone. Geräte, die bphone miet- oder leihweise bereitstellt, bleiben deren Eigentum. Pfand- und Retentionsrechte Dritter sind ausgeschlossen. Bei Vertragsende sind die Geräte unbeschädigt zurückzusenden; nicht retournierte Geräte werden in Rechnung gestellt.
3.7 Sanktionen bei Verstoss. Bei einem Verstoss gegen diese Pflichten kann bphone die Dienstleistung ohne weitere Information sistieren, den Zugang sperren und/oder den Vertrag fristlos kündigen. bphone ist berechtigt, die Identität des Kunden den zuständigen Behörden bekannt zu geben.
4. Preise, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
4.1 Tarife und Preisänderungen. Die aktuellen Tarife und Preise sind jederzeit auf www.bphone.ch einsehbar; es gelten stets die zum Zeitpunkt der Verbindung publizierten Tarife. bphone ist berechtigt, Verbindungsgebühren (Gesprächstarife, Minutenpreise, Verbindungsentgelte) jederzeit anzupassen. Wesentliche, für den Kunden nachteilige Änderungen wiederkehrender Grundgebühren werden so rechtzeitig bekannt gegeben, dass der Kunde den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen kann. Tarifanpassungen von Drittanbietern (Mehrwertdienste) sowie Anpassungen aufgrund veränderter Abgabesätze (z. B. MWST) gelten nicht als Preiserhöhungen und berechtigen nicht zur vorzeitigen Kündigung.
4.2 Beginn der Zahlungspflicht. Die Zahlungspflicht beginnt mit der Freischaltung der Dienstleistung (massgeblich: Datum des Bestätigungs-E-Mails).
4.3 Prepaid (Vorauskasse). Kunden mit Vorauskasse müssen vor der Nutzung kostenpflichtiger Dienste über ausreichendes Guthaben auf ihrem Kundenkonto verfügen. Dienstleistungen und Rufnummern können ohne Ankündigung eingeschränkt, deaktiviert oder freigegeben werden, falls das Guthaben nicht ausreicht.
4.4 Postpaid (Rechnung). Kunden auf Rechnung erhalten ein Zahlungsziel von 10 Tagen ohne Abzüge. Eine postalische Zustellung der Rechnung wird mit CHF 5.00/Monat verrechnet.
4.5 Zahlungsverzug. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde ohne Mahnung in Verzug. bphone ist berechtigt, einen Verzugszins zu erheben, eine Mahngebühr zu verrechnen, die Dienstleistungen ohne Ankündigung einzustellen sowie Rufnummern und Dienstleistungen zu deaktivieren oder freizugeben. Für eine Wiederaufschaltung kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden. Die Einschränkung entbindet den Kunden nicht von der Bezahlung der geschuldeten Gebühren.
4.6 Inaktive Konten und Guthaben. Prepaid-Konten ohne Guthaben können nach 60 Tagen seit dem letzten Anruf deaktiviert werden, Konten mit Guthaben nach 120 Tagen. Restguthaben verfallen bei Vertragsauflösung, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung besteht.
4.7 Verrechnung. Aufrechnung und Minderung stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von bphone schriftlich anerkannt wurden.
5. Garantien und Haftung
5.1 Leistungsgarantie. bphone erbringt die Dienstleistungen sorgfältig und fachgerecht. Eine Garantie für ununterbrochene Verfügbarkeit oder fehlerfreie Sprach- und Datenübermittlung kann nicht übernommen werden.
5.2 Haftung von bphone. bphone haftet für unmittelbare Schäden höchstens bis zur Höhe der vom Kunden im laufenden Vertragsjahr bezahlten Dienstleistungsgebühren und nur, soweit diese Schäden durch Mitarbeitende oder beigezogene Dritte grobfahrlässig oder absichtlich verursacht wurden. Ausdrücklich ausgeschlossen ist – soweit gesetzlich zulässig – jede Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Mehraufwendungen, Datenverluste, Schäden infolge höherer Gewalt (Stromausfall, Naturereignisse, behördliche Massnahmen, schädliche Software), Unterbrüche der Telekommunikationsverbindung sowie für Schäden durch missbräuchliche Nutzung der Infrastruktur durch Dritte. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen.
5.3 Kundenhaftung. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die auf die Verletzung seiner vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten zurückzuführen sind, und hält bphone schadlos für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen durch ihn oder von ihm beaufsichtigte Personen.
6. Vertraulichkeit und Datenschutz
6.1 Vertraulichkeit. bphone und der Kunde verpflichten sich gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Informationen, die ihnen bei Vorbereitung und Durchführung des Vertrages zugänglich werden. Diese Pflicht bleibt nach Vertragsbeendigung bestehen, solange ein berechtigtes Interesse besteht.
6.2 Datenschutz. bphone hält sich bei der Bearbeitung von Personendaten an das Schweizerische Datenschutz- und Fernmelderecht und erhebt nur Daten, die zur Erbringung der Dienstleistung, zur Pflege der Kundenbeziehung und zur Rechnungsstellung benötigt werden. Die Datenschutzerklärung auf www.bphone.ch ist Bestandteil dieses Vertrages. Zur Leistungserbringung kann bphone Unterauftragnehmer beiziehen.
6.3 Bonitätsprüfung und Inkasso. Der Kunde willigt ein, dass bphone im Zusammenhang mit Abschluss und Abwicklung des Vertrages Auskünfte über ihn einholen sowie Kundendaten zu Inkassozwecken an Dritte weitergeben kann.
7. Geistiges Eigentum
7.1 Für die Dauer des Vertrages erhält der Kunde das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch der Dienstleistung für den eigenen Bedarf.
7.2 Alle Rechte an bestehendem oder bei der Vertragserfüllung entstehendem geistigen Eigentum (z. B. Programme, Konfigurationen, Vorlagen, Daten) verbleiben bei bphone oder bei den von bphone eingesetzten Dritten.
8. Vertragsdauer und Kündigung
8.1 Ordentliche Kündigung. Der Vertrag tritt mit Versand des Bestätigungs-E-Mails durch bphone in Kraft. Er kann von jeder Partei schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten auf Ende der vereinbarten Vertragsdauer (12 Monate) gekündigt werden. Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 12 Monate. Eine Rückvergütung pro rata temporis ist nicht möglich.
8.2 Fristlose Kündigung. Verstösst der Kunde gegen vertragliche Bestimmungen oder missbraucht er die Dienstleistungen zu rechtswidrigen Zwecken, ist bphone zur fristlosen Kündigung berechtigt. Der Kunde schuldet diesfalls die bis zur ordentlichen Vertragsbeendigung anfallenden Gebühren sowie Ersatz für sämtliche zusätzlichen Kosten, die im Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung anfallen.
8.3 Kündigung bei Zahlungsunfähigkeit. bphone kann den Vertrag kündigen, wenn gegen den Kunden ein Konkurs- oder Zahlungsunfähigkeitsverfahren eingeleitet wurde, wenn auf andere Weise offenkundig wird, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, oder wenn der Kunde geforderte Vorauszahlungen bzw. Sicherheiten nicht leistet.
8.4 Datenlöschung. Nach Vertragsablauf ist bphone berechtigt, die Daten des Kunden zu löschen. Der Kunde ist für die rechtzeitige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.
9. Weitere Bestimmungen
9.1 Änderungen der AGB. bphone kann diese AGB jederzeit ändern. Die jeweils gültige Fassung wird mit Datum der Gültigkeit auf www.bphone.ch publiziert. Bei für den Kunden nachteiligen Änderungen kann er den Vertrag bis zum Inkrafttreten auf diesen Zeitpunkt hin kündigen. Ohne schriftliche Mitteilung und Kündigung innerhalb der ordentlichen Kündigungsfrist gelten die Änderungen als genehmigt.
9.2 Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen ersetzt.
9.3 Abtretung. Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei auf Dritte übertragen werden. Ausgenommen ist die Übertragung des Vertrages durch bphone an eine Rechtsnachfolgerin oder verbundene Gesellschaft der Sieber Engineering AG.
9.4 Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Es gilt Schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist das Geschäftsdomizil von bphone (Steckborn). bphone ist berechtigt, den Kunden an dessen Domizil zu belangen.
Benutzungsrichtlinien
Diese Benutzungsrichtlinien sind integrierter Bestandteil des zwischen dem Kunden und bphone abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages.
1. Benutzung der Dienstleistungen
Die Benutzung darf nur im Einklang mit den in der Schweiz und im Ausland gültigen Gesetzen erfolgen. Verboten sind namentlich:
- Begehung, Teilnahme oder Begünstigung von Straftaten (Betrug, Computerkriminalität, Geldwäscherei, Urkundenfälschung, unerlaubte Glücksspiele etc.);
- Verbreitung straf- oder zivilrechtswidriger Inhalte (Gewaltdarstellungen, Pornographie, Rassendiskriminierung, Ehrverletzung etc.);
- unbefugter Bezug, Speicherung oder Verbreitung urheber-, marken-, datenschutz- oder patentrechtlich geschützter Inhalte;
- unlautere Massenkommunikation (Spam, SPIT), Belästigung Dritter, betrügerische Anrufe sowie Hacking, Phishing und das Ausspionieren von Nutzerdaten.
Der Kunde trifft geeignete Vorkehrungen zur Vermeidung rechtswidriger Nutzung und hält bphone schadlos für sämtliche daraus entstehenden Ansprüche.
2. Kommunikation und Versand
Der Kunde ist für den Inhalt der über die Systeme von bphone versendeten Mitteilungen und getätigten Anrufe verantwortlich. Der Versand identischer unverlangter Mitteilungen oder Anrufe an eine Vielzahl von Adressaten (Spamming/SPIT) sowie die Fälschung von Absender- bzw. Header-Informationen (Spoofing) sind verboten.
3. Sicherheits-Richtlinien
Verletzungen der System- und Netzwerksicherheit sind Vertragsverletzungen mit zivil- und strafrechtlichen Folgen. Verboten sind insbesondere unerlaubtes Scanning, Sniffing, Flooding sowie Manipulationen von Steuerungsinformationen in Datenpaketen. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln; der Kunde schützt seine Infrastruktur nach dem Stand der Technik. bphone behält sich stichprobenweise Kontrollen vor.
4. Verfolgung von Verletzungen
bphone kann die Erbringung von Dienstleistungen und den Netzwerkzugang einstellen, wenn eine Handlung oder Unterlassung des Kunden die Funktion oder Sicherheit des Netzwerks gefährdet oder der Kunde den Vertrag (inkl. dieser Richtlinien) verletzt. Der mit der Abklärung verbundene Aufwand wird dem Kunden in Rechnung gestellt. bphone kann die Identität des Kunden gegenüber Strafverfolgungsbehörden bekannt geben.
5. Mitteilungen und Änderungen
Mängel, Störungen oder Missbrauch sind bphone unverzüglich zu melden: support@bphone.ch. bphone behält sich vor, diese Richtlinien gemäss den in den AGB enthaltenen Grundsätzen jederzeit anzupassen.
Sieber Engineering AG · Marke bphone · Rebhaldenweg 2A · CH-8266 Steckborn · info@bphone.ch · +41 52 560 15 00
Gültig ab 01.06.2026 · Version 2026-06